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Buchführung
Die Buchführung ist gerade bei der Neugründung ein oft unterschätzter Punkt, welcher jedoch gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens von enormer Wichtigkeit ist.
Wird die Buchführung erst einmal vernachlässigt, ist sie im Nachhinein nur schwer und mit sehr viel Arbeitsaufwand wieder nachzuholen. Deshalb sollte diese von Beginn an konsequent und genauestens gepflegt werden.
Es ist ratsam, einige Bestandteile an den Steuerberater oder einen Buchhalter auszulagern, da der Gründer mit der kompletten Buchführung meist überfordert ist. Er sollte sich allerdings nie ganz aus diesem Bereich zurückziehen, da anhand der Buchhaltung wichtige strategische Entscheidungen getroffen werden müssen, welche in der Hand der Geschäftsführung liegen. Deshalb empfiehlt es sich, genau über Geschäftsvorfälle, Finanzen und Ähnliches Bescheid zu wissen.
Für die Geschäftsunterlagen gilt indes Folgendes:
- Geschäftsunterlagen sind aufzubewahren, auch jene für die Vorbereitung Ihrer Existenzgründung (z.B. Reisekosten, Beratungshonorare). Solche Vorlaufkosten sind bereits Betriebsausgaben und können steuermindernd wirken.
- Geschäftsvorgänge sorgfältig aufzeichnen
- Kleingewerbe oder Freiberufler haben in Form eines Kassenbuches eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anzufertigen.
- Als Vollkaufmann sind Geschäftsvorfälle in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung und einer Bilanz zum Jahresabschluss anzufertigen.
- Als Handeltreibender hat dieses zusätzlich in Form eines Wareneingangs/Warenausgangsbuchs zu geschehen.
- Steuererklärungen abgeben.
- Steuervorauszahlungen leisten und Steuerbescheide bezahlen.
- Einkommensteuer, aber auch Gewerbe- und Umsatzsteuer müssen immer im Voraus - in Raten bis zu festgesetzten Terminen - alle Vierteljahre gezahlt werden.
Merke: Wegen der üblichen Verluste zum Start einer selbstständigen Existenz kommt im ersten Geschäftsjahr meist kein Gewinn zustande. Damit entfallen Einkommensteuer und somit deren Vorauszahlungen.
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