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ERP-Kapital für Gründung

Das ERP-Kapital (ERP = European-Recovery-Program) ist aus dem ERP-Sondervermögen entstanden, welches im Jahre 1947 im Zuge des Marshallplans, sprich dem Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft entwickelt wurde. Es stellt eine Unterstützung für Unternehmensneugründungen dar. Das ERP-Kapital wurde speziell für die Entwicklung und Aufrechterhaltung der Wirtschaft durch neue Unternehmen konzipiert. Es wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verwaltet und von der KfW-Mittelstandsbank vergeben.

Diese Kredite sind vorgesehen für:

  • Die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz.
  • »Tätige Beteiligungen« mit unternehmerischen Einfluss, zum Beispiel als Geschäftsführer mit mindestens 10 Prozent Gesellschaftsanteil.
  • Die Übernahme eines Unternehmens.
  • Die Festigung der selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Wenn das Vorhaben ohne diese Förderung wesentlich erschwert würde.

Das ERP-Kapital unterscheidet sich (mit Ausnahme der Konditionen) nicht von einem »normalen« Kredit. Es wird vom Hauptleihinstitut bewilligt, kann aber bei jeder beliebigen Hausbank beantragt werden.

Die Vorteile liegen in den günstigen Konditionen, einer langen Laufzeit, Tilgungsaussetzung in den ersten Jahren und der Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.

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