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EXIST-Gründerstipendium
Diese Form der Förderung ist speziell für Hochschulabsolventen gedacht, die im technologisch- und wissenschaftlichen Bereich eine Unternehmensgründung planen und somit zur »High-Tech-Strategie« für Deutschland beitragen.
Gefördert werden in Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Das Stipendium kann auch nach Absolvierung der Hochschule bis maximal fünf Jahre danach in Anspruch genommen werden und von Studierenden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
Des Weiteren werden auch Gründerteams bis maximal drei Personen gefördert, die allerdings den oben genannten Ansprüchen entsprechen sollten.
Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Die Förderung besteht aus folgenden Leistungen
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts.
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro pro Monat.
- Promovierte Gründer 2.500 Euro pro Monat.
- Studierende 800 Euro pro Monat.
- Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 17.000 Euro).
- Coaching: 5.000 Euro.
- Kinderzuschlag: 100 Euro pro Monat pro Kind.
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Antragsstellung
Der Antrag wird über die Hochschule gestellt. Dies kann jederzeit erfolgen, jedoch sollte das Konzept vorher durchdacht sein.
Die Antragsteller entwickeln ein Ideenpapier, in dem ihr Projekt umfassend dargestellt wird, ähnlich der Form eines Business-Plans.
Wird der Antrag gebilligt, wird dem Gründer ein Mentor zur fachlichen Unterstützung durch die Hochschule zugeteilt.
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