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Mikro-Darlehen und Startgeld

Dieses spezielle Darlehen für Gründungen mit geringem Kapitalaufwand bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro wird ebenfalls im Förderprogramm der KfW-Mittelstandsbank angeboten und ermöglicht Gründern die hundertprozentige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Genehmigung erfolgt in der Regel schnell und ohne größere bürokratische Hürden. Zusätzlich wird eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent gewährt, welches zusätzlich Chancen für diesen Kredit einräumt beziehungsweise die Anforderungen an Sicherheiten hierfür mindert.

Es gibt allerdings auch kleinere Einschränkungen. Das Kredit nehmende Unternehmen darf maximal zehn Beschäftigte haben und der Antrag muss vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes bei der Hausbank erfolgen.

Es gibt eine weitere Variante des Mirko-Darlehens, das so genannte »Mikro 10«, welches sich auf die Kreditvergabe bis maximal 10.000 Euro beschränkt. Weitere Vorteile des Mikro-Darlehens, sowohl der »Normalform«, als auch des »Mikro 10«, sind eine sechsmonatige tilgungsfreie Anlaufzeit und die Option, zusätzlich den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen zu können. Die Zinsen sind bei diesem Kredit zudem sehr niedrig.

StartGeld

Das StartGeld eignet sich insbesondere für kleine Unternehmen und Freiberufler bei einem Kapitalbedarf bis maximal 50.000 Euro. Die Konditionen sind hier ähnlich wie die des »Mikro-Darlehens«. Es bietet die hundertprozentige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie geringe Anforderungen an Sicherheiten und eine schnelle Abwicklung des Antrags. Auch hier erfolgt eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Die tilgungsfreie Zeit wird hier allerdings auf zwei Jahre erweitert, welches eine vorzeitige, kostenfreie Tilgung nicht ausschließt.

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