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Arbeitsrecht
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist es wichtig, die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften zu kennen, um gegebenenfalls nicht gesetzeswidrig zu handeln und um seine Mitarbeiter rechtens und fair zu behandeln.
Die nachfolgenden Regelungen erläutern die gesetzlichen Bestimmungen, welche vom Bund festgelegt sind. Es ist ratsam, sich bereits vor Einstellung von Mitarbeitern mit diesen Regelungen vertraut zu machen.
Arbeitszeitdauer
Diese darf grundsätzlich nur acht Stunden betragen, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Bei einer Verlängerung bedarf es jedoch eines entsprechenden Freizeitausgleichs innerhalb der nächsten sechs Monate (§ 3 Arbeitszeitgesetz, ArbZG).
Eine Überschreitung von mehr als acht Stunden am Werktag (Montag bis Samstag) muss für evtl. Prüfungen durch Aufsichtsbehörden aufgezeichnet werden.
Aufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Ruhepausen/Ruhezeiten
Rechtlich sind mindestens 30 Minuten Ruhezeit bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Werden die Ruhepausen aufgeteilt, müssen sie dennoch mindestens 15 Minuten am Stück betragen. Es gilt, dass Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander beschäftigt werden dürfen.
Arbeitsbeginn und -ende
Diese können eindeutig vom Arbeitgeber bestimmt und auch (mit Ankündigungsfristen) jederzeit geändert werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt worden sind.
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