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Personalverwaltung
Wenn die passenden Mitarbeiter angestellt worden sind, muss die firmeninterne Personalverwaltung eingepflegt werden.
Es sollte für jeden Mitarbeiter eine Personalakte angelegt werden, die sämtliche unternehmensrelevanten Informationen beinhaltet. Hierbei ist es wichtig, dass diese laufend mit allen Änderungen und Unterlagen ergänzt wird, welche das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters angeht. Hierzu gehören Personalien, Arbeitsvertrag, Tätigkeiten, Bezüge, Abwesenheiten und Schriftverkehr.
Lohn- / Gehaltsabrechnung
Weiterer Bestandteil der internen Personalverwaltung ist die Lohn-/Gehaltsabrechnung der einzelnen Mitarbeiter. Diese wird in Höhe des im Arbeitsvertrag festgehaltenen Bruttoverdienstes erstellt. Der Nettoverdienst leitet sich dann aus dem Bruttoverdient abzüglich sämtlicher Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und eventueller vermögenswirksamer Leistungen wie Lohnpfändungen, Darlehensrückzahlungen o. Ä. ab.
Die Entgeltabrechnung muss schriftlich angefertigt werden. So kann diese einerseits besser nachvollzogen werden, andererseits gilt sie gleichzeitig als Verdienstbescheinigung. Zum Jahresende und zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss ein Lohnkonto erstellt werden, welches der Lohnsteuerprüfung dienlich ist.
Abgaben
Werden Mitarbeiter in Anspruch genommen, müssen verschiedenartige Abgaben geleistet werden. Hier gibt es zum einen die Sozialversicherungsbeiträge, welche Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung umfassen.
Desweiteren sind Lohnsteuerbeiträge an das Finanzamt zu leisten. Der Betrag ergibt sich aus den aktuellen Lohnsteuertabellen.
Die wichtigsten Anhaltspunkte zur Sozialversicherung finden sie in den nachstehenden Erläuterungen, sowie in im Unterpunkt
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