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Rechtsform
Bei der Wahl der Rechtsform stellt sich zunächst die Frage, ob eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet werden soll. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Formen besteht in der Haftbarkeit der Gesellschafter, welche bei den Personengesellschaften mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Unternehmung haften. Bei der Kapitalgesellschaft hingegen liegt die Haftbarkeit lediglich beim firmeneigenen Kapital. Aktionäre haften ausschließlich mit ihrer Kapitaleinlage.
Es existiert kein Patentrezept für die richtige Wahl der Rechtsform, jede birgt ihre Vor- und Nachteile. Die bestehende Rechtsform lässt sich allerding bei Bedarf so gut wie jederzeit ändern. Dennoch sollte man vor einer endgültigen Entscheidung bestimmte »Knackpunkte« für sich geprüft haben, um somit die Entscheidung zu vereinfachen.
Sie sollten sich jedoch bewusst werden, dass die folgenden Punkte eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzen. Es ist in jedem Falle sinnvoll, sich vor der endgültigen Entscheidung mit diesem Zusammenzusetzen.
Unternehmerische Entscheidungsfreiheit
- Alleinbestimmung, Alleinverantwortung?
- Beteiligung durch Kapitalbereitstellung? Risiko und Gewinn teilen?
- Mehrwert durch qualifiziertes Personal?
Viel unternehmerische Freiheit haben Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH.
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