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Wo erledige ich was?
Meldeverfahren zur Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit
Das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhebt verschlüsselte Daten zur Tätigkeit der Beschäftigten. Hierbei werden den Betrieben von der Bundesagentur für Arbeit so genannte Betriebsnummern zugeteilt. Der Erhalt der Nummer erfolgt nach circa einer Woche. Mit dieser Betriebsnummer kann dann sv.net genutzt werden, welches online eine Maske zur Eintragung sämtlicher Arbeitsverhältnisse bereitstellt. Die Website bietet zudem eine ausreichende Hilfestellung, falls es Probleme bei der Anmeldung geben sollte.
Meldung von Mitarbeitern bei der Krankenkasse
Auf der kostenlosen Onlineplattform sv.net können Sie als Arbeitgeber ihre Angestellten komfortabel bei der Sozialversicherung melden. Es dient also dazu, neue Mitarbeiter und deren Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß anzumelden. Auf der Website von sv.net finden sie alle Informationen zum Umgang mit diesem Programm, sowie das Programm selbst.
Was Sie für eine Gewerbeanmeldung mitbringen müssen
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Je nach Tätigkeit – zum Beispiel Gastronomie oder Personenbeförderung – eine Erlaubnis oder Genehmigung.
- Eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen.
- Eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe.
- Eine Aufenthaltsgenehmigung, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht EU-Bürger sind.
- Bargeld für eventuelle Gebühren.
Minijobs (400 Euro-Jobs, geringfügige Beschäftigung)
Minijobs werden ausschließlich online auf der Website der Minijob-Zentrale gemeldet.
Steuererklärung
Die Steuererklärung kann auf elektronischem Wege über das sogenannte ELSTER-Verfahren direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Hierzu kann entweder das ELSTER-Programm selbst oder zahlreiche Lohnbuchhaltungssoftware, welche dieses Verfahren bereits enthalten. Das Programm und Hinweise finden Sie auf der Website von ELSTER.
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