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Recht und Verträge

Existenzgründer müssen sich mit einer Reihe von Verträgen und deren rechtlicher Grundlage auseinandersetzen. Nicht nur während des laufenden Geschäftsbetriebes, sondern schon vor dem Start einer Unternehmung sollte hier ausreichend Zeit investiert werden, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen und ein grundlegendes Wissen anzueignen.

Dennoch ist es so gut wie unerlässlich, bei bestimmten vertraglichen Angelegenheiten einen Rechtsanwalt beziehungsweise einen Steuerberater hinzuzuziehen. In den meisten Fällen sind rechtliche Fragen nicht leicht zu beantworten und Fehlentscheidungen können zu nicht oder nur schwer korrigierbaren Konsequenzen führen.

Merkpunkte für die Vertragsgestaltung

Bei der Gestaltung eines Vertrages gibt es einige pauschale Punkte, die sich juristische Laien stets vor Augen halten sollten.

Verbindlichkeit

Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Jeder Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen einhält.

Gültigkeit

Grundsätzlich können Verträge mündlich abgeschlossen werden, beispielsweise bei Dingen des täglichen Gebrauchs.
Grundstücks- oder Auszahlungsverträge müssen schriftlich abgefasst werden. Grundstücksüberschreibungen und Belastungen von Grundstücken müssen notariell beurkundet werden. Dieses gilt ebenfalls für den Gesellschaftervertrag einer GmbH.

Die genaue Form für den jeweiligen Vertag ist festgelegt und kann bei einem Rechtsanwalt erfragt werden.

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