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Steuern
Das Thema Steuern sollte schon in der Gründungsvorbereitung eine große Rolle spielen, da es hier (wie beispielsweise bei der Wahl der Rechtsform) um grundlegende Entscheidungen geht. Diese können bereits zu Beginn des Unternehmensstarts relevant und nachträglich schwer korrigierbar sein.
Unter die betrieblich relevanten Steuerformen fallen:
Umsatzsteuer / Vorsteuer
Der allgemeine Satz liegt bei 19 Prozent (UStG), der ermäßigte Satz (zum Beispiel für die Lieferung von Lebensmitteln) bei 7 Prozent. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Es gibt allerdings Ausnahmen, welche sich in der Regel auf die typischen Umsätze bestimmter Berufsgruppen (§ 4 UStG) (z.B. Arzt, Physiotherapeut oder Versicherungsmakler) und Kleinunternehmungen (§ 19 UStG) beziehen. Unternehmen müssen auf Umsatzsteuerzahlungen vorbereitet sein, diese sind immer zum Zehnten des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum.
Existenzgründer müssen in den ersten zwei Kalenderjahren ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben, weshalb für ausreichende Liquidität gesorgt sein sollte.
Ein Unternehmer darf die Umsatzsteuer, die ihm wiederum von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt selbst abziehen, als so genannte Vorsteuer. Dies wirkt sich positiv auf die Liquidität eines jungen Unternehmens aus.
Körperschaftssteuer
Diese fällt ausschließlich für Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften an (auf deren Gewinn). Der Gewinn kann ausgeschüttet werden, oder aber im Besitz der Gesellschaft bleiben. Alle Gewinne werden mit 25 Prozent besteuert. Ab 2008 beträgt der Körperschaftssteuersatz voraussichtlich nur noch 15 Prozent.
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