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BAföG

Für viele Studenten wäre ein Studium ohne die Unterstützung vom Staat gar nicht möglich. Häufig sind Eltern nicht in der Lage, Ihre Schützlinge ausreichend zu finanzieren und auch die Studentenjobs reichen oft nicht, um die Kosten des Studiums abzudecken. In diesen Situationen greift das unterstützende Darlehen des Staates.

Nach ausführlicher Prüfung der Vermögenssituation erhält der Student einen BAföG-Bescheid, der die zukünftigen monatlichen Zahlungen bestätigt. Mit diesem Bescheid sind die finanziellen Sorgen dann erst einmal geklärt, jedoch sollte man bedenken, dass zumindest ein Teil des Geldes bei Antritt der ersten Arbeitsstelle zurückgezahlt werden muss.

Förderungsdauer

BAföG wird, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Studienfach und ist nicht einheitlich bezifferbar. Sollte die Fachrichtung nicht durch eine Regelstudienzeit belegt sein, werden die gesetzlichen Regelungen herangezogen (§ 15 a BAföG).

Anders als bei Hochschulstudenten müssen Studenten an Fachhochschulen oder Akademien nach dem fünften Semester ihre Ausbildungsfortschritte belegen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass besondere Erfolge erzielt werden, sondern vielmehr, ob der Studienverlauf eingehalten wird. Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Bestätigung seitens der Bildungsanstalt, die die angeforderten Leistungen bescheinigt.

Ein weiterführender Anspruch auf BAföG-Zahlungen nach einem Studiengangwechsel besteht nur, wenn ein wichtiger und unabweisbarer Grund besteht. Dieser kann allerdings nur bis einschließlich des vierten Semesters geltend gemacht werden.

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