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NRW-Bank
Achtung! Dieses Angebot gilt nur für Studierende aus NRW. Das Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank ist ausschließlich auf die Finanzierung der Studiengebühren ausgelegt. Das Geld wird demnach direkt an die jeweilige Hochschule überwiesen.
Entgegen den Bestimmungen des BAföG-Geldes ist dieser Kredit unabhängig vom Einkommen der Eltern. Allerdings wird dieser Personenkreis durch allgemeine Gesetzmäßigkeiten eingeschränkt. Der §8 des BAföG besagt, dass zunächst nur deutsche Staatsbürger einen Förderungsanspruch haben.
Ausländische Studenten werden nur unterstützt, wenn »ein Elternteil beziehungsweise der Ehegatte Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist«.
Der Kredit bezieht sich ausschließlich auf das Erststudium des Antragstellers und läuft maximal bis vier Semester nach der Regelstudienzeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit während der ersten drei Semester das Studienfach zu wechseln. Die bis dato studierten Semester werden anschließend auf die laufende Kreditzeit angerechnet.
Die Tilgung des Darlehens beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums. Die Raten liegen bei 50 Euro, 100 Euro oder 150 Euro. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Anspruch der Bank in Sonderfällen auch gestundet werden. Diese hängen unter anderem auch von Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
Besonders wichtig für BAföG-Empfänger ist die so genannte Kappungsgrenze, der dieses Model unterliegt. Das bedeutet, dass die Verschuldung von BAföG-Empfängern nach dem Studium maximal bei 1.000 Euro pro Semester und 10.000 Euro für das gesamte Studium liegen darf. Darunter fällt auch der NRW-Bank Kredit Diejenigen, die schon mit dem BAföG über die Kappungsgrenze rutschen, müssen somit nicht separat den Kredit zurückzahlen.
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