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Auslands-BAföG

Generell lässt sich nicht sagen, ob ein MBA-Programm durch BAföG förderungsberechtigt ist, da es sehr viele Faktoren gibt, die darauf Einfluss haben.

Grundsätzlich gilt, dass nur das Erststudium unterstützt wird. Wenn der MBA an ein Bachelor-Studium angeschlossen wird, gilt er noch als Teil der Erstausbildung, anders sieht es bei einem Master nach Abschluss des Diploms aus. Dort wird nur in einzelnen Fällen der Studiengang gefördert.

Außerdem werden nur Vollzeitprogramme unterstützt. Teilzeitprogramme und Executive-Programme, die neben dem Beruf absolviert werden, bieten keinen Anspruch auf Förderung. Das Höchstalter bei der Bewerbung beträgt 30 Jahre und Ausnahmen werden nur Bachelor-Absolventen gewährt.

Die Bemessungsgrenze bei Studiengängen im Ausland liegt beim BAföG deutlich niedriger, daher sollten sich auch Interessenten bewerben, die im Inland keinen Anspruch haben. Man bekommt zudem im Ausland zusätzlich zum üblichen BAföG-Satz noch Zuschüsse für die Lebenshaltungskosten.

Informationsquellen

Interessenten sollten sich direkt online informieren und prüfen, ob die Voraussetzungen für sie erfüllbar sind. Die Rubriken »Fragen + Antworten« und »Merkblätter« geben besonders hilfreiche Auskünfte. Außerdem kann man die Broschüren über Ausbildungsförderung bequem als PDF herunterladen. Für sonstige Fragen kann man sich an die gebührenfreie Hotline unter der Nummer: 0800 2236341 wenden.

Um das Auslands-BAföG zu erhalten, sollte man mindestens sechs Monate vor Studienbeginn einen Antrag stellen. In diesem muss man ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- sowie der Landessprache belegen.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass jeweils ein anderes Auslandsförderungsamt – abhängig vom Zielland – zuständig ist.

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