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Titelführung
Der Titel »MBA« darf in Deutschland nur dann geführt werden, wenn ein Studiengang mit bestimmtem Gütesiegel absolviert worden ist beziehungsweise wenn das zuständige Kultusministerium die Erlaubnis dazu gegeben hat. Diese erkennen nur Programme an, die bestimmte Akkreditierungen haben. Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen MBA-Titeln ist das jeweilige Kultusministerium eines Bundeslandes zuständig. Dort muss man bei Absolvierung die Genehmigung zur Führung des Titels einholen.
Für die USA gilt, dass Titel in Deutschland anerkannt sind, die bei einem Institut mit AACSB-Akkreditierung absolviert wurden. Bei anderen Programmen muss man sich bei dem jeweilig zuständigen Kultusministerium erkundigen.
Ein in Europa erworbener MBA wird dann in Deutschland genehmigt, wenn er bei einem Institut innerhalb der Europäischen Union absolviert wurde, welches von dem entsprechenden Land staatlich anerkannt ist.
Bei einer Kooperation von deutschen und ausländischen Schulen müssen beide staatlich anerkannt sein, damit nach Absolvierung des Studiums der Titel in Deutschland geführt werden darf.
Für genaue Informationen sollte sich ein Interessent bereits vor Beginn des Studiums beim zuständigen Kultusministerium melden und abklären, inwieweit der Titel des präferierten Programms auch anerkannt wird. Informationen bietet auch das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Zudem sollte man beachten, dass selbst die Anerkennung eines ausländischen Titels nicht bedeutet, dass er mit einem deutschen Studienabschluss gleichwertig behandelt wird. Dies gilt meistens nur, wenn der Titelträger vorher ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert hat.
Selbst bei einem deutschen Titel sollte man vorher abklären, ob er tatsächlich anerkannt wird, falls das Programm nicht durch eine Agentur das Qualitätssiegel erhalten hat, die vom Akkreditierungsrat berechtigt wurde.
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