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Steuern und Sozialabgaben

Was vom Lohn abgeführt werden muss, ist abhängig davon, ob das Praktikum Pflichtbestandteil des Studiums ist oder auf freiwilliger Basis stattfindet. Hierbei wird zusätzlich unterschieden zwischen Praktika während des Studium und solchen vor und nach Ende.

Bei einem Praktikum gelten in größten Teilen die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (außer bei direkter Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses). Die Regelungen für Mini-Jobs sind hier nicht anzuwenden.

Pflichtpraktikum

Bei einem Pflichtpraktikum oder Praxissemester, welches von der Hochschule vorgeschrieben ist, müssen keine Sozialabgaben abgeführt werden. Dies ist unabhängig von Verdienst, Dauer und Arbeitszeit. Wenn man während des Praktikums immatrikuliert ist, läuft auch die Krankenversicherung normal weiter, egal ob familienversichert oder per Studententarif.

Freiwilliges Praktikum mit Immatrikulation

Bei einem immatrikulierten Studenten müssen dann keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden, wenn das Praktikum in den Semesterferien stattfindet.

Während des Studiums muss man keine Einzahlung in Rentenversicherung leisten bei einem Verdienst bis zu 400 Euro monatlich.

Während der Vorlesungszeit müssen bei mehr als 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche die vollen Sozialabgaben aus dem Verdienst gezahlt werden. Bei einem Verdienst von über 400 Euro monatlich verliert man zudem den Status als Familienversicherter bei der Krankenkasse und muss sich zum Studententarif versichern. Ausnahmen hierzu sind ein Praktikum unter 50 Arbeitstagen Dauer und wenn der Praktikant im selben Jahr noch nicht lohnsteuerpflichtig angestellt war.

Freiwilliges Praktikum ohne Immatrikulation

Für Praktika vor und nach dem Studium gelten andere Regelungen. Selbst wenn es sich um Pflichtpraktika handelt, werden hier generell Sozialabgaben fällig.

Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro muss der Arbeitgeber zumindest die Sozialversicherungsbeiträge leisten, darüber muss der Praktikant die vollen Kranken-, Renten- und die Arbeitslosenversicherungsbeiträge alleine zahlen.

Bei einem unentgeltlichen Praktikum müssen keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Allerdings muss der Arbeitgeber einen fixen Beitrag and die Renten- und die Arbeitslosenversicherung abführen.

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