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BAföG - Was sich alles ändert

Im Dezember 2007 haben die Länder im Bundesrat die zuvor im Bundestag beschlossenen Änderungen beim BAföG bestätigt. Die Neuerungen beinhalten neben einer zehnprozentigen Erhöhung des Förderungszuschusses für Studierende auch eine stärke Unterstützung von jungen Migranten, Eltern und Interessenten eines Auslandsstudiums.

Studenten mit Anspruch auf BAföG erhalten ab dem Wintersemester einen höheren Ausbildungszuschuss durch den Staat. Studierende erhalten dann maximal 643 Euro an monatlicher Förderung. Vorher lag die Summe bei 585 Euro inklusive den Zuschlägen für Wohnen und Krankenversicherung. Zudem werden die Freigrenzen für weitere Verdienste von 250 Euro auf 400 Euro im Monat angehoben.
Auch die Elternfreibeträge wurden um acht Prozent auf 1555 Euro erhöht. Somit können zukünftig 100.000 weitere Studenten und Schüler BAföG beantragen.

Einige Neuerungen beim BAföG gelten schon seit Januar. Für jungen Migranten ist der Zugang zur staatlichen Unterstützung vereinfacht worden. Ausländische Studierende mit Bleibeperspektive in Deutschland erhalten unter einigen Voraussetzungen die Förderung auch ohne Mindesterwerbsdauer der Eltern.

Durch den neu eingeführten Kinderbetreuungszuschlag werden Studenten mit eigenen Kindern (unter zehn Jahren) unterstützt. Diesen werden zusätzlich zum BAföG 113 Euro für das erste Kind, für jedes weitere werden 85 Euro gezahlt. Dafür entfällt jedoch nach einer Übergangszeit von zwei Jahren der Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender.

Auch bei der Förderung eines Auslandsstudiums gibt es Neuerungen. BAföG-Empfänger, welche im europäischen Ausland und in der Schweiz zu studieren möchten, müssen nicht mehr vorher die Orientierungsstufe in Deutschland absolvieren. Folglich kann ein gesamtes Studium direkt an der ausländischen Hochschule wahrgenommen werden.
Jedoch wird die Auslandsförderung künftig nicht mehr als Vollzuschuss ausgezahlt, sondern jeweils zur Hälfte als Beihilfe und als zinsloses Darlehen.

Zudem gibt es Änderungen bei den Anforderungen für Auslandspraktika. Ab dem Wintersemester 2008 unterliegen Praktika im außereuropäischen Ausland den gleichen Kriterien wie Praktika innerhalb der EU.

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