login

Um den Bereich Wortwechsel und Ihren quu schreibtisch aktiv nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einloggen.





|  Registrieren

Sie befinden sich hier: Trends & Leben » …

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, was Ihnen fehlt. Nur wenn Sie unter einer möglicherweise ansteckenden Krankheit leiden und die Kollegen gefährden könnten, herrscht Mitteilungspflicht.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bei Krankheit ohne eigenes Verschulden hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen. Ihm steht dabei das übliche Gehalt zu für die Arbeitszeit, die er verpasst hat. Somit können Sie auch Zuschläge bezahlt bekommen, sollten Sie beispielsweise in Nachtschichten arbeiten. Dazu zählt jedoch nicht der Lohn, der für Überstunden bezahlt worden ist.

Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen, dabei kann es allerdings zu finanziellen Einbußen kommen. Falls man über das gesamte Jahr verteilt länger krank ist, kann das 13. Monatsgehalt gekürzt werden. Dies gilt nicht, wenn es als Treueprämie angesehen wird.

Bei erneuter Krankmeldung aufgrund derselben Krankheit hat der Arbeitnehmer erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies ist der Fall, wenn er mindestens sechs Monate nicht von der Krankheit außer Gefecht gesetzt war oder eine Frist von zwölf Monaten seit Beginn der ersten Krankheit abgelaufen ist.

Der Arbeitgeber kann die Lohnzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer sich nicht krank gemeldet hat beziehungsweise keine Krankschreibung vom Arzt vorgelegt hat.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Mini- und Teilzeitjobs. Dies bedeutet, dass auch hier der Lohn fortgezahlt wird und die Fehlstunden nicht nachgearbeitet werden müssen.

Nutzerkommentare zu diesem Artikel

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert. Starten Sie eine Diskussion zu diesem Thema und sagen uns Ihre Meinung!

Ich möchte den ersten Kommentar verfassen
 
Footerschatten Hintergrundsschatten