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Krankheit
Die meisten sind unsicher, wie sie sich im Krankheitsfall während der Arbeitszeit verhalten sollen. Wann muss dem Arbeitgeber Bescheid gesagt werden, wie lange darf man ohne Krankenschein fehlen und wie ist das eigentlich mit dem Lohn geregelt?
Alle Informationen zu Rechten und Pflichten des Arbeitsnehmers im Krankheitsfall gibt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses regelt auch die Lohnfortzahlungen und die Bedingungen, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten Fakten und Verhaltensregeln haben wir auf quu.de für Sie zusammengefasst.
Wann ist man eigentlich krank?
Zu Hause bleiben darf, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Job vernünftig zu erledigen oder wenn sich der gesundheitliche Zustand durch die Arbeit verschlechtert. Viele Arbeitnehmer in Deutschland gehen auch dann in den Betrieb, wenn sie krank sind. Dies freut die meisten Arbeitgeber. Allerdings sollten Sie auch hier die Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen. Als Erkrankter kann man auch leicht die Mitarbeiter anstecken.
Im Krankheitsfall müssen Sie nicht unbedingt die ganze Zeit das Bett hüten. Dies ist abhängig von der Krankheit. Im Krankheitsfall dürfen Sie alles unternehmen, was die Genesung unterstützt. So können Spaziergänge je nach Krankheit sogar hilfreich sein. Allerdings sollte der Arbeitgeber Sie nicht gerade im Kino erwischen, wenn Sie eine Grippe haben.
Meldung der Krankheit
Der Arbeitnehmer muss sich unverzüglich krankmelden. Das bedeutet, wenn Sie sich morgens schlecht fühlen, sollten Sie sofort den Arbeitgeber über die Krankheit informieren und dabei abschätzen, wie lange Sie vermutlich fernbleiben. Dies sollte noch vor dem Arztbesuch geschehen. Danach sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie der Doktor krankgeschrieben hat und über welchen Zeitraum dies erfolgt. Sollte die Krankheit länger andauern als zuvor angegeben, muss dies wiederum gemeldet werden.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig krank melden oder es überhaupt nicht mitteilen, müssen Sie damit rechnen, für diesen Zeitraum keinen Lohn zu erhalten. Außerdem kann der Arbeitgeber eine Abmahnung und - wenn sich diese Vorfälle häufen - eine Kündigung aussprechen.
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